Leistungsübersicht

Ihr Bauprojekt wurde von der unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege beauflagt? Wir führen alle erforderlichen Maßnahmen im von Ihnen benötigten Umfang schnell und zuverlässig aus.

Bei einer Baubegleitung besteht ein begründeter Verdacht für das Vorhandensein eines Bodendenkmals. Der Abtrag des Oberbodens bzw. der Rückbau von bestehender Bausubstanz in ungestörte Bereiche wird von einem unserer erfahrenen Archäologen begleitet. Ist kein Bodendenkmal (mehr) vorhanden wird die Baustelle umgehend freigegeben. Werden Überreste eines Bodendenkmals freigelegt oder müssen zerstört werden führen wir umgehend die notwendige Dokumentation durch. Je nach Art und Umfang können wir kurzfristig unser Team verstärken um Verzögerungen im Bauablauf komplett zu verhindern oder so gering wie möglich zu halten. Falls gewünscht stimmen wir mit dem Landesamt für Denkmalpflege kurzfristig einen Ablaufplan ab um die Baumaßnahme und die archäologische Dokumentation parallel zu realisieren.

Bei einer Sondage besteht auf einer größeren Fläche entweder der Verdacht für das Vorhandensein eines Bodendenkmals oder die Art und Umfang eines Bodendenkmals soll festgestellt werden. Ausgehend von diesen Ergebnissen kann eine vollständige Freigabe, eine Teilfreigabe oder eine planmäßige Ausgrabung erfolgen. Für Sie als Auftraggeber bedeutet dies Planungssicherheit und eine frühzeitige Erfüllung denkmalschutzrechtlicher Bauauflagen um im Anschluss verzögerungsfrei das Projekt durchführen zu können. Sondagen können von uns auf Wunsch als Komplettpaket mit eigenen Maschinen  oder in Abstimmung mit Ihrem beauftragten Tiefbauunternehmen durchgeführt werden.

Falls gewünscht oder erfordert führen wir auch geophysikalische Prospektionen durch. Dabei kann ein Bodendenkmal zerstörungsfrei durch Erdmagnetfeldmessungen erkannt und eingegrenzt werden. Zusätzlich werden Leitungen detektiert und können zentimetergenau verortet werden.

Eine flächige Ausgrabung dient der Sicherung eines Bodendenkmals um den folgenden Bau zu ermöglichen. Sie wird dabei durch die Ausgrabung in situ zerstört und als Dokumentwert in Form einer fachgerechten Dokumentation erhalten. Die Befunde werden freigelegt, dokumentiert und Fundstücke geborgen. Im Anschluss kann die ausgegrabene Fläche für die folgende Bautätigkeit freigegeben werden. Oft ist es möglich durch Abstimmung mit den anderen Gewerken verzahnt zu arbeiten, womit parallel zur archäologischen Ausgrabung bereits die Erschließung erfolgen kann. 

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